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1. Allgemeines/Geltungsbereich

1.1 Unsere Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen sowie Bedingungen für Wartungs- und Serviceleistungen (nachfolgend auch „AGB“) gelten ausschließlich; 

1.2 entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistung an den Kunden vorbehaltlos erbringen. 

1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des mit ihm geschlossenen Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niederzulegen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 

1.4 Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. 

1.5 Unserer AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

2. Angebot/Auftrag

2.1 Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend, sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich erklärt haben.

2.2 Aufträge des Kunden sind verbindlich. Wir können diese innerhalb von zwei Wochen nach Zugang entweder schriftlich oder durch Ausführung des Auftrages annehmen.

2.3 An sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

2.4 Für Aufträge unter einem Netto-Warenwert von € 50,00 für das In- und Ausland ohne Zollformalitäten sowie € 100,00 für das Ausland mit Zollformalitäten, jeweils ausschließlich Fracht-, Verpackungs-, Zoll- und sonstige Nebenkosten wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe der Differenz zwischen dem tatsächlichem Netto-Warenwert des Auftrags und dem geltenden Mindest-Netto-Warenwert (€ 50,00 oder € 100,00) erhoben.

3. Preise/Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag oder unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk, zuzüglich Fracht-, Verpackungs-, Zoll- und sonstigen Nebenkosten.

3.2 Unsere Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.

3.3 Sofern sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag oder unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Rechnungsbeträge für Serviceleistungen, etwa Softwareservice, Instandhaltung, Installation, Wartung und in diesem Zusammenhang verbaute Ersatz- und Verschleißteile, sind ohne Abzüge sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.

3.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Für diesen Fall steht dem Kunden der Nachweis frei, dass uns ein weiterer Verzugsschaden nicht entstanden ist.

4. Lieferzeit

4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist oder sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, ist die von uns angegebene Lieferzeit stets unverbindlich. Die Lieferzeit bestimmt sich gemäß unserer Auftragsbestätigung. Sollte unsere Auftragsbestätigung keine ausdrückliche Lieferzeit enthalten, so hat uns der Kunde hierauf hinzuweisen. Unterbleibt ein Hinweis durch den Kunden, so gilt die Lieferzeit als vereinbart, die für die jeweilige Lieferung als angemessen und üblich gilt.

4.2 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen und kommerziellen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere dessen Verpflichtungen zur Bereitstellung von Informationen und zur Vornahme von Mitwirkungshandlungen, voraus. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so verlängert sich die Lieferzeit in einem angemessenen Umfang; dies gilt nicht, wenn wir das Nichtvorliegen der Voraussetzungen zu vertreten haben.

4.3 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger bei uns oder bei einem unserer Lieferanten eintretender unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und von uns nicht zu vertretender Umstände, etwa Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Transportmitteln, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die vorgenannten Umstände haben wir dem Kunden umgehend mitzuteilen. Sofern die Lieferverzögerung aus den vorgenannten Gründen länger als drei Monate andauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die vorgenannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferungsverpflichtung frei. Verlängert sich die Lieferzeit aus den vorgenannten Umständen oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Schon erfolgte Teillieferungen, zu denen wir grundsätzlich berechtigt sind, gelten als selbstständiges Geschäft; wegen der noch ausstehenden Mengen darf die Bezahlung der erfolgten Teillieferungen nicht verweigert werden.

4.4 Eventuelle Prüfungs- und Abnahmekosten sind vom Kunden zu tragen. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Informations- und/oder Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.

5. Versand/Gefahrenübergang

5.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgen unsere Lieferungen ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Versandweg und Frachtführer wird ohne besondere Weisungen des Kunden durch uns bestimmt.

5.2 Die Transportverpackung erfolgt produktbezogen und wird durch uns bestimmt. Die Kosten der Verpackung trägt der Kunde. Die Verpackung geht mit Lieferung oder Abholung der Ware in das Eigentum des Kunden über.

5.3 Wir sind berechtigt, die vom Kunden zu tragenden Fracht- und Verpackungskosten mittels einer nach billigem Ermessen zu ermittelnden Pauschale zu berechnen. Auf Wunsch werden dem Kunden die aktuellen Versandkostenpauschalen mitgeteilt.

5.4 Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

5.5 Bei vom Kunden zu vertretender Verzögerung der Absendung geht die Gefahr bereits am Tage der Versandbereitschaft auf diesen über. Die Verwahrung der Ware erfolgt sodann im Namen und auf Kosten des Kunden.

5.6 Sofern der Kunde die Selbstabholung der Ware wünscht, erhält er eine Benachrichtigung bei Versandbereitschaft. Soweit der Kunde die Selbstabholung durch einen Frachtführer sodann nicht selbst organisieren möchte, berechnen wir hierfür eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 50,00 für die Organisation der Abholung durch den gewünschten Frachtführer. Neben der Bearbeitungspauschale werden dem Kunden die Fracht- und Verpackungskosten sowie Zoll- und sonstigen Nebenkosten berechnet.

6. Warenrücknahmen

6.1 Die freiwillige Rücknahme von Waren innerhalb von 30 Tagen nach deren Lieferung erfolgt nur nach vorheriger Absprache mit unserer Service-Zentrale.

6.2 Für die freiwillige Rücknahme von Waren berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages. Darüber hinausgehende Abschläge für Wertminderungen freiwillig zurückgenommener Waren behalten wir uns vor.

6.3 Die Rücktransportkosten bei freiwilliger Rücknahme von Waren trägt der Kunde; unfreie Rücksendungen werden von uns nicht angenommen.

6.4 Der Kunde erhält für die von uns freiwillig zurückgenommenen Waren eine Gutschrift.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug des Kunden hat dieser uns die Ware auf unser Verlangen unverzüglich herauszugeben. In dem Rücknahmeverlangen sowie in der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich Verwertungskosten – anzurechnen.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

7.3  Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Bei Pfändungen hat der Kunde eine Abschrift des Pfändungsprotokolls beizufügen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

7.4 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits hiermit alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Haben an der weiter veräußerten Vorbehaltsware neben uns auch andere Vorbehaltslieferanten Miteigentum, tritt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerungen nur in dem Verhältnis an uns ab, in dem der Rechnungsendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer unserer Lieferung zu dem der Waren der übrigen Vorbehaltslieferanten steht. Die Abtretung erfolgt zur Sicherung sämtlicher unserer gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, er nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

7.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zu der Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

7.6 Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

7.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehende Sicherheit auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

8. Mängelrechte

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt ordnungsgemäß auf seine Kosten zu untersuchen und etwaige Mängel sowie Falschlieferungen oder Mindermengen uns gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für die Anzeige gilt eine Ausschlussfrist von sieben Tagen ab Gefahrenübergang. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Verarbeitet der Kunde die gelieferte Ware nach Entdeckung eines Mangels weiter, sind alle Ansprüche des Kunden wegen der Mangelhaftigkeit der Ware ausgeschlossen.

8.2 Die vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden. Maße, Gewichte, Leistungsbeschreibungen und sonstige Angaben über die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes dienen lediglich der Spezifikation. Es handelt sich insoweit nicht um die Zusicherung von Eigenschaften, die Gegenstand einer Garantie sind. Etwaige öffentliche Werbeaussagen/Produktangaben von Dritten oder uns sind nicht Gegenstand der vereinbarten Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes, es sei denn, wir treffen eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kunden.

8.3 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel am Vertragsgegenstand bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Kunde angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird dies verweigert, sind wir von der Mängelhaftung befreit. Schlägt die Nacherfüllung mehrfach fehl, so ist der Kunde – vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 9. – berechtigt, die ansonsten gesetzlich vorgesehenen Mängelrechte geltend zu machen.

8.4 Mängelansprüche bestehen nicht, sofern nur unerhebliche Abweichungen von der Beschaffenheit oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des Vertragsgegenstandes vorliegen. Mängelansprüche bestehen ebenfalls nicht, sofern die Herstellung der Beschaffenheit des Vertragsgegenstands der Bereitstellung von Informationen oder der Mitwirkung durch den Kunden bedarf und der Kunde diese Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig innerhalb der Lieferzeit erbringt. Ferner bestehen keine Mängelansprüche bei natürlicher Abnutzung, Verschleiß oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, unsachgemäßer Verwendung, Betrieb mit anderen als den von uns empfohlenen Verbrauchsmaterialien, übermäßiger Beanspruchung sowie fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, etwa durch Einbau anderer als unserer Original-Ersatzteile oder Durchführung der Arbeiten durch nicht oder nicht ausreichend für Änderungen und Instandsetzungsarbeiten an unseren Waren geschultes Service- und/ oder Wartungspersonal, vorgenommen, so bestehen für die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Ansprüche wegen Mängelhaftung, wenn der Kunde nicht nachweist, dass die unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten für den Mangel nicht ursächlich waren.

8.5 Etwaige Mängel einer Teillieferung berechtigen den Kunden nicht zur Zurückweisung des Restes der Lieferung, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die Annahme nur eines Teils der Lieferung unter Berücksichtigung der Umstände für ihn unzumutbar ist.

8.6 Zahlungen des Kunden bei Mängelrügen dürfen nur in einem Umfang, der in angemessenem Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht, zurückbehalten werden. Diese Zahlungen dürfen auch nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 3.4 dieser AGB zurückbehalten werden.

8.7 Die Behebung eines angezeigten Mangels erfolgt grundsätzlich in unserem Werk. Abweichungen hiervon bleiben in unserem Ermessen. Schadhafte Gegenstände sind in unverändertem Zustand nach Rücksprache mit unserer Service-Zentrale an unser Werk zu senden. Bei Ersatzlieferungen ins Ausland bzw. Nachbesserungen im Ausland trägt der Kunde die Versandkosten, bei Entsendung von Kundendienstmitarbeitern die Reisekosten. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Verbringung des Vertragsgegenstandes in das Ausland mit uns vertraglich abgestimmt war.

8.8 Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Gefahrübergang. Diese Regelung gilt auch für etwaig abgegebene uns bindende Garantien, sofern sich aus diesen nichts anderes ergibt. Die Verjährungsfrist von einem Jahr gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Sachmängelansprüche für erbrachte Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verjähren in drei Monaten nach Abschluss der jeweiligen Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung, jedoch nicht vor Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist.

8.9 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

9. Haftung

9.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, einschließlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.2 Bei der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadenersatzhaftung, aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Insbesondere haften wir in diesem Fall nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, und/oder Betriebsunterbrechungen des Kunden oder dessen Abnehmer und nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten verursacht worden sind, sofern diese nicht zu unseren Geschäftsführern oder Leitenden Angestellten gehören.

9.3 Soweit sich vorstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung.

9.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit unsere Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist, wenn das Leben, der Körper oder die Gesundheit verletzt worden sind oder wenn Schadensersatzansprüche wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit im Sinne von § 443 BGB gegen uns geltend gemacht werden oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Fehlt eine garantierte Beschaffenheit, haften wir nur für solche Schäden, deren Ausbleiben Gegenstand der Garantie war. Ebenso bleiben gesetzliche Schadensersatzansprüche von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretender Unmöglichkeit unberührt.

9.5 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zu Gunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen bei der direkten Inanspruchnahme durch den Kunden.

10. Datenschutz

10.1 Wir sind berechtigt, die aufgrund der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden von diesem erhaltenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen und diese an beauftragte Dienstleister im Rahmen der Auftragsbearbeitung weiterzugeben.

11. Gerichtsstand/Erfüllungsort

11.1 Unser Firmensitz ist alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ergebenen Streitigkeiten. Wir sind jedoch auch zur Klageerhebung am Hauptsitz des Kunden berechtigt.

11.2 Erfüllungsort für die Lieferung ist unser jeweiliges Lieferwerk, Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist – sofern sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag oder der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt – unser Firmensitz.

12. Anwendbares Recht/Salvatorische Klausel

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung innerhalb dieser AGB wird durch die gesetzliche Regelung des BGB ersetzt.

12.3 Sollten ein oder mehrere Bestimmungen des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages aus Gründen, die nicht auf den gesetzlichen Regelungen für AGB beruhen, unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, die dem von den Parteien bei Abschluss des Vertrages gewollten Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke des jeweiligen Vertrages.

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) finden Sie hier: